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Untermietvertrag
Untermietvertrag
Zwischen
Vorname, Name
Anschrift:
nachfolgend Hauptmieter genannt
und
Vorname, Name
Anschrift:
nachfolgend Untermieter genannt
wird folgender Untermietvertrag geschlossen:
§ 1 Mietsache
1. Der Hauptmieter hat von
Vorname, Name
Anschrift:
nachfolgend Vermieter genannt
folgende Wohnung angemietet:
...............................................................................................................................
Die Wohnung besteht aus:
..........Zimmer(n), ..........Küche/Kochnische, ..........Bad/WC, ..........Dusche, ..........WC,
..........Flur, ..........Diele, ..........Kelleranteil, ..........Speicheranteil.
Die Wohnfläche beträgt ..........qm.
Dieser Mietvertrag wurde dem Untermieter in Kopie ausgehändigt.
2. Diese Wohnung wird vom Hauptmieter an den Untermieter untervermietet. Die schriftliche Zustimmung
des Vermieters liegt dem Untermieter vor.
3.Mitunter vermietet werden nach diesen Bedingungen ..........Garage(n), sonstige Einrichtungen
wie folgt…………………………………………………………………………
4. Ein Übergabeprotokoll wird hinsichtlich darin enthaltener Beschreibungen der Mietsache und
der Einrichtungen Vertragsbestandteil.
5. Dem Untermieter werden vom Hauptmieter für die Dauer der Untermietzeit folgende Schlüssel
ausgehändigt:
§ 2 Miete und Nebenkosten
1. Die Nettomiete beträgt monatlich EUR................, in Worten
...........................................................................
2a. Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich m EUR................,
in Worten ...........................................................................
2b. Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit m EUR................,
in Worten ............................................................................ abgegolten.
3. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen
bzw. Pauschalen insgesamt EUR................,
in Worten ...........................................................................
4. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten
die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann
erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis
schriftlich nachweist.
5. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des
Hauptmietvertrages.
§ 3 Kaution
1. Der Untermieter zahlt an den Hauptmieter eine Kaution gem. § 550 b BGB in Höhe
von m EUR ................, in Worten: ............................................................ zur Sicherung aller
Ansprüche aus dem Untermietverhältnis.
2. Die Kaution wird sechs Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung
fällig.
3. Ein „Abwohnen“ der Kaution durch den Untermieter am Ende der Mietzeit ist nicht zulässig.
§ 4 Mietzahlungen
1. Die Miete inklusive der Vorauszahlungen/Pauschalen sind monatlich im voraus, spätestens am
dritten Werktag des Monats kostenfrei auf das Konto des ...........................................................,
Nummer ...........................................................bei der ...........................................................,
Bankleitzahl ........................................................... zu überweisen.
2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang
des Geldes auf dem bezeichneten Konto an.
§ 5 Mietdauer
1. Der Untermietvertrag beginnt am ........................................................... .
2. Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages. Endet der Hauptmietvertrag
– gleich auch welchen Gründen – endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.
3. Ist der Hauptmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird er wirksam gekündigt,
so hat der Hauptmieter dem Untermieter unverzüglich zum gleichen Zeitpunkt zu kündigen.
Unterlässt der Hauptmieter dies, so haftet er für den Schaden, den der Untermieter deswegen erleidet,
weil er von der Beendigung des Untermietverhältnisses verspätet erfährt.
4. Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Untermieter
Schadenersatz fordern, wenn der Hauptmieter die Verzögerung zu vertreten hat. Die Rechte des
Untermieters zur Mietminderung und zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger
Gebrauchsgewährung bleiben unberührt.
§ 6 Kündigung
1. Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn
der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Wurde der Untermietvertrag auf
bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt
werden.
2. Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten
Kalendermonats kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf
die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.
3. Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach
den gesetzlichen Vorschriften.
4. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
§ 7 Ersatzuntermieter
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen
Frist - das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats -
zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige
und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt,
die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten, und
wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den
Untermietvertrag eintreten zu lassen.
§ 8 Überlassung der Mietsache an Dritte
Eine weitere Untervermietung der Mietsache durch den Untermieter ist nicht gestattet.
§ 9 Verweis auf den Hauptmietvertrag
1. Folgende Bestimmungen des Hauptmietvertrages gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter
und Untermieter sinngemäß. (Die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den Hauptmietvertrag):
Schönheitsreparaturen (§ )
Bagatellschäden (§ )
Aufrechnung und Zurückbehaltung von Mietzahlungen (§ )
Benutzung der Mietsache (§ )
Haushaltsmaschinen (§ )
Nebenpflichten aus dem Mietvertrag (insbesondere pflegliche Behandlung der Mietsache, Verfahren
bei Mängeln der Mietsache) (§ )
Hausordnung (§ )
§ 10 Zugang der Mietsache von Dritten
1. Der Hauptmieter, der Vermieter oder von diesen Beauftragte dürfen die Mietsache zur Prüfung
ihres Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger
Ankündigung betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des Untermieters ist Rücksicht
zu nehmen.
2. Bei längerer Abwesenheit hat der Untermieter sicherzustellen, dass die Rechte des Hauptmieters
nach Absatz 1 ausgeübt werden können.
§ 11 Rückgabe der Mietsache
1. Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und
sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch vom Untermieter selbst beschaffte, sind dem Hauptmieter
zu übergeben. Der Untermieter haftet für alle Schäden, die dem Hauptmieter oder einem
Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.
2. Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen
versehen, so ist er auf Verlangen des Hauptmieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages
auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart ist.
§ 12 Personenmehrheit als Untermieter
1. Haben mehrere Personen - z. B. Ehegatten - gemietet, so haften sie für alle Verpflichtungen aus
dem Untermietverhältnis als Gesamtschuldner.
2. Erklärungen, deren Wirkung die Untermieter berührt, müssen von oder gegenüber allen Untermietern
abgegeben werden. Die Untermieter bevollmächtigen sich jedoch unter Vorbehalt schriftlichen
Widerrufs bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen.
Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für Kündigungen
von Untermieterseite und Aufhebungsverträge.
3. Jeder Untermieter muss Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Familienangehörigen
oder eines anderen berechtigten Benutzers der Mietsache, die das Untermietverhältnis berühren
oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen.
§ 13 Zusätzliche Vereinbarungen
..............................................................................................................................................................
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Ort/Datum:..........................................................
Hauptmieter:......................................................................................................
Ort/Datum:..........................................................
Untermieter:......................................................................................................
(bei Mehrheit von Untermietern jeweilige Unterschrift)
Weitere Verträge: Mietvertrag | Kaufvertrag | KFZ Leasing Vertrag | Auto Kaufvertrag
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